Regionalschau Baden-Württemberg 2018

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Ausschreibung Regionalschau Baden-Württemberg 2018

NENNSCHLUSS:   Freitag 21. Juni 2018

Termin:                      08. Juli 2018

Ort:                             68753 Waghäusel-Wiesental

Richter Zucht:         Sonia Smith,  GB, Präfix: Trevallion
                                    Dai Williams, GB, Präfix: Dyffryn Tywi

Ringstewardess:     Corinna Janßen, Präfix: Elisenhof

Richter Sport:          Sandra Heinrich

Die Schauleitung behält sich vor, ohne Vorankündigung einen anderen Richter einzuladen, sollte eine/r der o. g. Richter verhindert sein oder einen weiteren einzuladen, sofern das Nennungsergebnis dies erfordert.

Schauleitung:     Anette Markl und Harald Blümle

Richtverfahren Zucht: Prämierungssystem

Nennungen an: Anette Markl, Vogelsang 10a, 74869 Schwarzach, Tel. 06262 7350, E-Mail: Familie.Markl@gmx.de

Nennungen bitte nur auf dem offiziellen IG Welsh-Nennungsformular (zum Download). Je Pony ein separates Formular (auch Fohlen). Der Nennung ist eine Kopie des Abstammungsnachweises beizufügen.

Das Nenngeld bitte PER ÜBERWEISUNG unter Angabe des Namens des Nenners und des Verwendungszwecks „Regionalschau Baden-Württemberg“ auf das Konto der IG Welsh e. V., Volksbank Mittelhessen, IBAN: DE 695 139 0000 0018 2584 04, BIC: VBMHDE5F.
Die Nenngeldzahlung per Überweisung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Schau.

Nennungsschluss: 22.06.2018 (Nachnennungen werden angenommen)

Kataloganzeigen: Schwarz/weiß, ½ Seite 30,00 € incl. MwSt., 1/1 Seite 50,00 € incl. MwSt.
Vorlagen als Datei (.pdf, .jpg, .png) per E-Mail an: Familie.Markl@gmx.de

Voraussetzungen:

  • Für jedes Pony/ Fohlen muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
  • Equidenpass ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. 

ZUCHTKLASSEN NACH WSO

Teilnahmeberechtigt sind alle Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh Partbred mit einem gültigen Abstammungsnachweis eines anerkannten Zuchtverbandes aus Deutschland oder anderen Ländern.

Ponys und Cobs die von den amtierenden Richtern gezogen oder in deren Besitz waren dürfen in der Zuchtschau nicht ausgestellt werden.

In den Sportwettbewerben nach WBO und WPO sind alle Reiter mit und ohne Reitausweis (gem. Ausschreibung der Prüfungen) sowie alle Welsh und andere Ponys/Pferde mit und ohne FN-Eintragung startberechtigt.

Fohlen müssen am Tag der Schau vier Wochen oder älter sein.

Die Klasseneinteilung erfolgt nach Nennschluss: Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh Partbreds, Hengste, Stuten, Fohlen und Wallache nach Sektionen und Alter.

Zusätzlich wird eine Veteranenklasse (15 Jahre u. älter) durchgeführt; die Teilnahme hieran schließt eine Teilnahme an den übrigen Klassen nicht aus. Wallache und der Sieger/Reservesieger der zusätzlichen Veteranenklasse nehmen nicht am Zucht-Championat teil.

Die Klassensieger und Klassenreservesieger der Jugendklassen jeder Sektion nehmen an der Ermittlung der Sektions- und Sektionsreservesieger teil und können sich somit auch für die Ermittlung von Tages- und Tagesreservesieger qualifizieren.

Sonderpreis 2018 Sekionscup Welsh A:

Zugelassen sind alle 3 jährigen und älteren Welsh A, die in Schau und Sport vorgestellt werden. Wertungspunkte:
Zuchtklasse: 1. Platz bis 4. Platz:  4-3-2-1 Punkte
Sektionschampionat 1. und 2. Platz:  2-1 Punkte
je teilgenommene Sportprüfung:   4-3-2-1 Punkte

Sieger ist das Welsh A-Pony mit den meisten Punkten.

Preis der Dreijährigen:
mit Gewinnauszahlung der Nenngebühren
1. Platz 50 %, 2. Platz 30 %, 3.Platz 20 %. Sollten der 2. und 3. Platz nicht belegt sein, werden die entsprechenden Preisgelder nicht ausgezahlt.

Overseas Medals:
Tagessieger und Tagesreservesieger erhalten je eine ‚Overseas Medal‘ der Welsh Pony and Cob Society.

NENNGELD ZUCHT

Mitglieder IG Welsh:   16,00 € je Pony, 10,00 € je Fohlen
Nichtmitglieder:           20,00 € je Pony, 12,50 € je Fohlen
Preis der 3jährigen:     10,00 €

Bezahlung der Nenngelder nur per Überweisung.

WETTBEWERBE NACH WPO

Zugelassene Ponys und Pferde: Welsh aller Sektionen und alle Rassen

Für die Teilnahme an den Sportwettbewerben muss eine gültige Haftpflichtversicherung sowie eine Unfallversicherung vorliegen.

In Abhängigkeit von den Nennzahlen behält sich die Schauleitung vor, die Sportwettbewerbe nach Welsh und sonstigen Rassen, nach Altersklassen oder einem anderen Kriterium zu teilen.
Es besteht Helmpflicht!

1. Führzügelklasse

Zugelassen4-jährige und ältere Welsh, Ponys und Pferde, bis 137 cm Stm, Hengste sind nicht erlaubt
Reiter: Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren, die an keinem anderen Wettbewerb teilnehmen.
zugelassene Führer: ab 16 Jahre
Ausrüstung Pferd: Reitsattel, Sattelkissen, Trensenzaum mit Reithalfter und Wassertrense oder Olivenkopftrense (jeweils auch doppelt gebrochen). Die Führleine wird hinten in das Reithalfter eingeschnallt. Hilfszügel aller Art und Bandagen/Gamaschen sind nicht erlaubt.
Ausrüstung Reiter: gut sitzender Sicherheitsreithelm mit Dreipunktbefestigung, sonst zweckmäßige Reitkleidung in Harmonie mit dem Führer. Gerte und Sporen sind nicht erlaubt.
Ausrüstung Führer: beliebig, jedoch in Harmonie mit dem Reiter. Erwünscht ist für Damen: Kostüm, Kleid oder Rock/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe. Herren: Anzug mit Melone/Hut oder Jodhpurhose/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe.
Richtverfahren: WPO § II.1, => Link zur Aufgabenanforderung
Einsatz 6,00 €

 

2. First Ridden Klasse

zugelassen: 4-jährige und ältere Welsh, Ponys und Pferde bis 137 cm Stm., Hengste sind nicht erlaubt;
Reiter: Kinder bis 12 Jahre, die nicht in der Führzügelklasse starten
Ausrüstung Pferd: Reitsattel, Sattelkissen, Trensenzaum mit Reithalfter und Wassertrense oder Olivenkopftrense (jeweils auch doppelt gebrochen), Hilfszügel aller Art und Bandagen/Gamaschen sind nicht erlaubt.
Ausrüstung Reiter:  gut sitzender Sicherheitsreithelm mit Dreipunktbefestigung; Reithose mit Reitstiefeln oder Jodhpur Hose mit Stiefeletten; weißes Hemd mit einfarbiger Krawatte; erwünscht sind zum Anzug passendes Jackett und Handschuhe; kurze Gerte (85 cm) erlaubt; Sporen nicht erlaubt.
Richtverfahren: WPO § II.2, => Link zur Aufgabenanforderung
Einsatz 6,00 €

3. Junior-Riddenklasse

zugelassen: 4-jährige und ältere Welsh, Ponys und Pferde
Reiter: alle Reiter Jahrgang 2003 und jünger, je Reiter ist nur ein Pferd zulässig
Ausrüstung Pferd: gem. WPO § I.6.1
Ausrüstung Reiter: gem. WPO § I.5.1
Richtverfahren: WPO § II.5, bei zu geringem Nennergebnis wird der Wettbewerb mit Wettbewerb 4 zusammengelegt
Einsatz 6,00 €, => Link zur Aufgabenanforderung

4. Senior-Riddenklasse

zugelassen: 4-jährige und ältere Welsh, Ponys und Pferde
Reiter: alle Reiter Jahrgang 2002 und älter, je Reiter ist nur ein Pferd zulässig
Ausrüstung Pferd: gem. WPO § I.6.1
Ausrüstung Reiter: gem. WPO § I.5.1
Richtverfahren: WPO § II.5, bei zu geringem Nennergebnis wird der Wettbewerb mit Wettbewerb 3 zusammengelegt
Einsatz 6,00 €, => Link zur Aufgabenanforderung

5. Junior Handling

zugelassen: 4-jährige und ältere Welsh, Hengste sind nicht erlaubt
Vorführer: alle Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren,
Kinder von 6 bis 8 Jahren nur mit Welsh bis 137 cm Stockmaß
Ausrüstung Pferd: Schauhalfter oder Trensenzaum mit Reithalfter und Trensengebiss, Bandagen/Gamaschen sind nicht erlaubt.
Ausrüstung Führer: Vorführkleidung oder Reitkleidung, Gerte erlaubt, Helmpflicht!     
Richtverfahren: WPO § IV.2,  bei ausreichender Nennungszahl wird der Wettbewerb nach Alter der Führer geteilt
Einsatz 6,00 €, => Link zur Aufgabenanforderung

6. Freizeitreiterrittigkeitsprüfung Stufe 1

zugelassen: 4-jährige und ältere Pferde/Ponys
Reiter: 12 Jahre und älter, jüngere Reiter nur mit Befähigungsnachweis (Reiterabzeichen 5 o. ä.)
Ausrüstung Pferd: gem. WPO § I.6.1
Ausrüstung Reiter: gem. WPO § I.5.1
Richtverfahren: WPO § III.2, Stufe I Aufgabe A (einzeln, auswendig)
Einsatz 6,00 €, => Link zur Aufgabenanforderung

7. Freizeitreiterrittigkeitsprüfung Stufe 2

zugelassen: 4-jährige und ältere Pferde und Ponys
Reiter: 12 Jahre und älter, jüngere Reiter nur mit Befähigungsnachweis (Reiterabzeichen 5 o. ä.)
Ausrüstung Pferd: gem. WPO § I.6.1
Ausrüstung Reiter:  gem. WPO § I.5.1
Richtverfahren: WPO § III.2, Stufe II Aufgabe A (einzeln, auswendig)
Einsatz 6,00 €, => Link zur Aufgabenanforderung

8. Gehorsamsprüfung an der Hand (E)
zugelassen: 1-jährige und ältere Pferde und Ponys, die nicht in Wettbewerb 9 starten
Führer: Jahrgang 2008 und älter
Ausrüstung Pferd: 
Trensenzaum mit Reithalfter und Trensengebiss oder Führhalfter mit Führleine, Führkette (nach LTJ) erlaubt.
Ausrüstung Führer:  zweckmäßige Kleidung, Gerte erlaubt, für Junioren ist ein splittersicherer Reithelm mit Dreipunktbefestigung Pflicht
Anforderungen: 6 bis 8 geeignete Hindernisse aus der Aufgabensammlung gem. WPO. Die Aufgaben werden mit der Zeiteinteilung auf der Homepage veröffentlicht.
Richtverfahren: WPO § IV.3 Stufe I, verlangt 5 Nennungen
Einsatz 6,00 €

9. Freizeitreitergehorsamsprüfung (E)

zugelassen: 4jährige u. ältere Pferde und Ponys
Reiter: Jahrgang 2006 u. älter, jüngere Reiter mit Befähigungsnachweis
Ausrüstung Pferd: gem. WPO § I.6.1
Ausrüstung Reiter: gem. WPO § I.5.1.
Anforderungen: Es werden 6 bis 8 Aufgaben gem. WPO geritten. Die Aufgaben werden mit der Zeiteinteilung auf der Homepage veröffentlicht.
Richtverfahren: WPO § III.3a  Stufe I, verlangt 5 Nennungen
Einsatz 6,00 €

Besondere Bestimmungen

  • Für die Zuchtschau gelten die Bestimmungen der WSO
  • In allen Wettbewerben gelten die Bestimmungen der WPO
  • Alle Teilnehmer müssen in den Wettbewerben eine bruch- und splittersichere Reitkappe mit Drei- bzw. Vierpunktbefestigung tragen. Empfohlen wird ein Schutzhelm gemäß Europäischer Norm „EN 1384“ (§ 68 LPO). Für Junioren ist eine solche Reitkappe in allen Wettbewerben Pflicht.
  • Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Wettbewerbe zu verlegen, sowie bei zu geringem Nennungsergebnis die WB 3 und 4 zusammenzulegen sowie WB 6 und 7 zusammenzulegen und in Stufe I auszutragen.
  • Jedes Pferd/Pony darf in maximal vier nicht geführten Wettbewerben je Tag gestartet werden.
  • Bei der Zuchtschau sind nur noch Rückennummern zugelassen. Diese werden an der Meldestelle ausgegeben
  • Es sind die Bestimmungen des Tierschutzes zu beachten. Insbesondere sind das Clippen der Tasthaare und das Ausrasieren der Ohren verboten. Das Mitführen von Gerten oder die Begleitung durch einen Peitschenführer in der Schau sind erlaubt. Plastiktüten und ähnliche „Muntermacher“ sind im Ring verboten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung, eine abgeschlossene Tierhaftpflichtversicherung ist Voraussetzung.
  • Mit der Teilnahme an der Schau stimmt jeder Aussteller uneingeschränkt der Veröffentlichung der Bilder zu.
  • Der Veranstalter behält sich vor bei großer Teilnehmerzahl Nachnennungen abzulehnen.
  • Der Veranstalter behält sich vor bei zu geringen Nennzahlen einzelne Klassen und Wettbewerbe zu streichen und/oder Wettbewerbe/Klassen zu verschieben.
  • Die Vorstellung der teilnehmenden Tiere erfolgt nach Weisung der Zuchtrichter. Bitte befolgen Sie die Anweisungen der Ringstewards.
  • Der Zusatz „verkäuflich“ wird im Programmheft aufgenommen.
  • Gerne können Anzeigen im Katalog veröffentlicht werden (Anfragen an Anette Markl)
  • Die Zeiteinteilung wird mind. 1 Woche vor der Veranstaltung im Internet unter www.ig-welsh.de – Regionalgruppe Baden-Württemberg bereitgestellt. Das Anschreiben und die Informationen werden per E-Mail zugeschickt. Bitte unbedingt eine gültige E-Mail-Adresse bei der Nennung angeben. Eine Zusendung per Post erfolgt nur, wenn der Nennung ein mit 0,70 € frankierter Rückumschlag beigefügt ist
  • Die Bezahlung der Nenngelder ist per Überweisung erforderlich.
  • Hunde bitte an der Leine führen.

To our foreign competitors: Please note that according to German animal welfare regulations trimming of the ears and clipping of the tactile hairs is strictly prohibited. Additionally, yearlings and 2 years old must not be shod when produced for and presented in the Showring. Failure in adhering to these rules will result in disqualification.

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