Germany’s Next Top-Richter

Wie wird man Welsh-Richter? Viele Wegen führen nach Rom… oder auf „die Liste“!

Zunächst bewirbt man sich als Richter-Hospitant. Hat man genügend Erfahrung gesammelt (i. d. R. innerhalb von zwei Jahren mindestens fünfmal auf IG Welsh-Schauen hospitiert), folgt die Berufung zum Nachwuchsrichter. In dieser Zeit richtet man stets gemeinsam mit einem Hauptrichter. Hat man auch diese Zeit (i. d. R. zwei Jahre) erfolgreich gemeistert, schlägt ein amtierender Richter die Berufung des Nachwuchsrichters zum Hauptrichter vor.

Die Höherstufung ist jedoch kein Automatismus, sondern hängt ab vom Engagement, der Leistung und der Befähigung des Bewerbers oder der Bewerberin.

In bestimmten Fällen ist auch eine Berufung zum Welsh-Richter OHNE vorausgehende Zeit als Hospitant und / oder Nachwuchsrichter möglich. Dies trifft insbesondere auf langjährige erfolgreiche Züchter zu, die eine entsprechende Erfahrung und Expertise mitbringen.

Interesse? – Dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung an mail@ig-welsh.de. Der Richterwahlausschuss wird auf seiner nächsten Sitzung darüber abstimmen, welches Verfahren am besten geeignet ist oder ob Sie direkt für das Folgejahr auf die Welsh-Richterliste berufen werden können.

Nicht verschweigen wollen wir, dass nur Personen, die eine FN-Zuchtrichterprüfung erfolgreich abgeschlossen haben, auf FN-Veranstaltungen richten können (z. B. FN-Bundeshengstschau). Weitere Aufgaben und Pflichten des Welsh-Richterkollegiums können Sie hier  einsehen.

 

Text:
Christina Huke