Update – Ausschreibung Weser-Ems 2018

Hier finden Sie die Zeiteinteilung.

Bitte beachten Sie die geänderte Anfahrt zum Schaugelände!

  • für Transporter: Stäkamp in 49429 Rechterfeld OT Visbek
  • für Pkw: Dorfstr. 24, 49429 Rechterfeld
  • Achten Sie auf die Beschilderung

Ausschreibung

Termin:                       01. Juli 2018

Ort:                               49429 Rechterfeld

Veranstalter:              IG Welsh Regionalgruppe Weser-Ems

Schauleitung:            Georg Michelbrand

Richter Zucht:           Mrs. Rosanna Wilson, Wales, Präfix: Boothdale

Richter Sport:            Annette Hagedorn

Nennungen an:

Sarah Diepen
Bolandenstraße  66
68753 Waghäusel
E-Mail: info@sadia-welshponies.de Nennungen mit dem offiziellen IG Welsh- Nennformular, zusammen mit der Kopie des Abstammungsnachweises

  • Pro Pony ein separates Formular (auch Fohlen)
  • Das Nennformular kann auf www.ig-welsh.de heruntergeladen werden.
  • Für jedes Pony/Fohlen muss eine gültige Haftpflichtversicherung bestehen.
  • Equidenpass ist mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Nicht bezahlte Nennungen, gelten als nicht abgegeben.

Nennungsschluss:

  1. Nennungsschluss: 03. Juni 2018
  2. Nennungsschluss:  17. Juni 2018

Nenngeld: 

zum 1. Nennungsschluss:      15,00 EUR, 8,00 EUR Fohlen

zum 2. Nennungsschluss:     22,00 EUR, 12,00 EUR Fohlen

Cup der Dreijährigen:             10,00 EUR

Kinderprüfungen:                    6,00 EUR

Boxen:

Boxen stehen in begrenzter Anzahl in der Nähe des Schaugeländes zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an Georg Michelbrand 0162 2136659.
Kosten pro Box: 15,00 EUR
Das Boxengeld ist mit der Nennung zu bezahlen. Achtung: Nur bezahlte Boxen werden reserviert.

Zahlung des Nenngeldes und ggf. der Box erfolgt per Verrechnungsscheck oder per Überweisung auf das Konto der Interessengemeinschaft Welsh e. V:

Volksbank Mittelhessen e.G.
IBAN: DE69513900000018258404
BIC: VBHMDE5F
Verwendungszweck: Regionalschau Weser-Ems

Zuchtschau:

  • Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh- Partbred, Hengste, Stuten, Fohlen und Wallache nach Sektionen und Alter.
  • Zusätzlich Veteranenklasse (15 Jahre und älter) durchgeführt; die Teilnahme schließt eine Teilnahme an den übrigen Klassen nicht aus.
  • Wallache und der Sieger/ Reservesieger der Veteranenklasse nehmen nicht am Zucht-Championat teil.
  • Preis der Dreijährigen: Zugelassen sind 3 jährige Welsh Ponys aller Sektion und Welsh Partbred. Das Nenngeld in Höhe von 10 € pro teilnehmendes Pony wird vollständig in folgender Staffelung ausgezahlt:
    1.  Platz 50 %
    2. Platz 30 %
    3. Platz 20 %
  • Ausgenommen sind Ponys mit den Präfix Boothsdale.
  • Fohlen müssen am Tag der Schau 4 Wochen oder älter sein.
  • Es sind die Bestimmungen des Tierschutzes zu beachten! Insbesondere sind das Clippen der Tasthaare und das Ausrasieren der Ohren verboten.
  • Das Mitführen von Gerten ist erlaubt.
  • Plastiktüten und ähnliche „Muntermacher“ sind im und außerhalb des Ringes verboten.

Führzügel-Klasse:

Anforderungen: Möglichst eigenständiges Reiten des Kindes unter Kontrolle des Führers, der mit lose durchhängender Führleine nebenher läuft. Die Führleine wird hinten in das Reithalfter eingeschnallt. Hilfszügel aller Art sind nicht erlaubt. Hengste dürfen nicht teilnehmen. Es besteht Helmpflicht.

zugelassene Reiter: Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren, zugelassene Führer: alle Personen ab 16 Jahren.
zugelassene Ponys: Größe bis 137 cm

Junior-Handling:

Anforderungen: Das Pferd wird an der Hand im Schritt in der Gruppe und einzeln im Trab vorgestellt. Es folgt eine offene Aufstellung vor dem Richter, wobei zusätzlich die Sektion, das Alter und die Abstammung des Pferdes genannt werden.

Zugelassene Vorführer: Alle Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren. Gerte bis 80 cm erlaubt.

In den Prüfungen für Kinder und Jugendliche werden die Teilnehmer in Klassen nach dem Alter eingeteilt.

Achtung!

In diesem Jahr findet wieder das Jack Russell-Rennen mit Siegerehrung und Preisverleihung statt.
Teilnehmer melden sich bitte am Schautag bis 12:00 Uhr an der Meldestelle.
Der Veranstalter übernimmt hierbei keine Haftung.

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