Ausschreibung IG Welsh Sports Day

Ausschreibung für den IG Welsh Sportsday der Regionalgruppe Hessen

Datum: 14. Juni 2025

Veranstaltungsort: Kastanienhof, Untere Grundstr. 3,

36 304 in Alsfeld-Eifa

Veranstalter: IG Welsh RG Hessen

Nennungen an: Carolin Klose

Email: old@radnor.de

Nennungen nur auf beigefügtem Nennungsformular online möglich.

Turnierleitung: Gitta Berg, Claudia Hoffarth, Carolin Klose

Richterinnen: Beate Harms, Carolin Klose

Nennschluss: 31.05.2025

Nachnennungen können nicht berücksichtigt werden.

Nenngebühren: Nenngelder sind bis zum Nennschluss auf das Konto der IG Welsh,

IBAN: DE 69 5139 0000 0018 2584 zu zahlen.

Nur dann kann gestartet werden

Sonstiges:

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.

Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung ist Teilnahmevoraussetzung und wird mit eingereichter unterschriebener Nennung als vorhanden vorausgesetzt.

Das Mitführen des Pferdepasses ist Pflicht.

Der Nennung ist eine Kopie des Abstammungsnachweises beizufügen.

Der Veranstalter behält sich Pferdekontrollen vor. Eine Unfallversicherung ist angeraten.

Kopfnummern sind mitzubringen und gut sichtbar zu tragen.

Die Zeiteinteilung wird ca. 1 Woche vor der Veranstaltung auf der Seite der IG Welsh online veröffentlicht.

Influenza und Herpes Impfung wird empfohlen.

Mit Abgabe der Nennung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er ggf. fotografiert wird und die Fotos veröffentlicht werden.

Startberechtigt ist die Person, die eine gültige Nennung und die Nenngebühr bis zum Nennschluss abgegeben und bezahlt hat.

Spätestens 1h vor dem Prüfungsbeginn muss der Teilnehmer an der Meldestelle seine Startbereitschaft erklärt haben.

Jedes Pony darf nur 1x/Prüfung gestartet werden, außer in den Prüfungen 1,2,3.

Insgesamt darf ein Pony max. in 5 Prüfungen starten, davon höchstens 3 gerittene Prüfungen.

1. Führzügelklasse:

Sinn und Zweck: Durch die Führzügelklasse kann das Kind zeigen, dass es schon frühzeitig mit dem Pony vertraut gemacht worden ist, den Umgang mit ihm gelernt und die nötigen reiterlichen Grundlagen und Fertigkeiten erworben hat. Da ein Erwachsener das Pony führt, wird dem Kind mehr Sicherheit gegeben. Die Angst vor einem öffentlichen Auftritt in fremder Umgebung oder vor plötzlichen Unarten seines Ponys wird ihm genommen.

Zugelassene Pferde: Welsh Ponys und Welsh-Partbreds, 4-jährig und älter bis Stm. 137 cm

Zugelassene Reiter: Alle Kinder im Alter von 3 bis 9 Jahren, die an keiner weiteren nicht-geführtenPrüfung teilnehmen

Zugelassene Führer: Alle Personen ab 16 Jahren

Ausrüstung Pferd: gem. § I.6, Sattel (englische Sattelform) oder Sattelkissen, Trensenzaum mit

Reithalfter und Trense (einfach oder doppelt gebrochen). Die Führleine wird hinten in das Reithalfter eingeschnallt. Hilfszügel aller Art und Beinschutz sind nicht zulässig.

Ausrüstung Reiter: gemäß § I.5.1, in Harmonie mit dem Führer; deutsche oder britische Turnierkleidung ist erwünscht. Gerte und Sporen sind nicht erlaubt.

Ausrüstung Führer: beliebig, jedoch in Harmonie mit dem Reiter. Erwünscht ist für Damen: Kostüm, Kleid oder Rock/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe. Herren: Anzug mit Melone/Hut oder Jodpurhose/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe.

Anforderungen: Möglichst eigenständiges Reiten des Kindes unter Kontrolle des Führers, der mit lose durchhängender Führleine nebenher läuft, nach Weisung der Richter.

Folgende Aufgaben sollen verlangt werden:

Trennen von der Abteilung, Reiten von Wendungen

Reiten im Schritt und Trab (im Aussitzen und Leichttraben)

Selbständiges Antraben und Durchparieren

Nenngeld 15 Euro

2. First Ridden:

Sinn und Zweck: Die First Ridden Klasse ist für Kinder, die dem Führzügelalter entwachsen sind, an einer Sattelklasse aber noch nicht sinnvoll teilnehmen können.

Zugelassene Pferde: Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds 4-jährig und älter

Zugelassene Reiter: alle Kinder im Alter bis 14 Jahren, die nicht in der Führzügelklasse starten.

Ausrüstung Pferd: gem. § I.6, Sattel (englische Sattelform) oder Sattelkissen, Trensenzaum mit Reithalfter und Trense (einfach oder doppelt gebrochen), Hilfszügel aller Art und Beinschutz sind nicht zulässig.

Ausrüstung Reiter: gemäß § I.5.1; deutsche oder britische Turnierkleidung ist erwünscht; Gerte max. 120 cm inkl. Schlag) ; Sporen sind nicht zulässig.

Anforderungen:

1.Teil: Reiten in der Abteilung nach Weisung der Richter im Schritt und Trab auf beiden Händen; Galoppieren nicht erlaubt!

2.Teil: Reiten einer Einzelaufgabe nach Weisung der Richter; selbständiges Reiten mit Angaloppieren und Durchparieren auf beiden Händen.

Nenngeld 15 Euro

3. Junior Handling:

Sinn und Zweck: Beim Junior Handling sollen die Kinder und Jugendlichen das korrekte Vorführen ihres gut vorbereiteten und herausgebrachten Welsh zeigen.

Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds, Hengste sind nicht zugelassen.

Zugelassene Vorführer: alle Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren, Kinder von 6 bis 8 Jahren nur mit Welsh bis 137 cm Stockmaß

Ausrüstung Pferd: Schauhalfter oder Trensenzaum mit Reithalfter und Trensengebiss, Zügelenden offen, Bandagen/Gamaschen sind nicht erlaubt.

Ausrüstung Vorführer: gem. § I.5.3. Vorführkleidung ist erwünscht, Gerte erlaubt.

Anforderungen: Das Pferd wird an der Hand im Schritt in der Gruppe und einzeln im Trab vorgestellt, es erfolgt eine offene Aufstellung vor den Richtern, wobei zusätzlich die Sektion, das Alter und die Abstammung des Pferdes genannt werden.

Nenngeld 15 Euro

4. Tanz der Hufe (Pilotprojekt)

Sinn und Zweck: Für Führer und Pony ist diese Bodenarbeitsübung eine Überprüfung der feinen und abgestimmten Kommunikation vom Boden aus.

Zugelassene Pferde: 3-jährige und ältere Welsh Ponys und Welsh-Partbreds

Zugelassene Führer: alle Personen 16 Jahre und älter

Ausrüstung Pferd: Halfter, Knotenhalfter, Kappzaum (ohne festes Naseneisen) mit Führstrick oder Führseil, Hilfszügel aller Art sind nicht zulässig

Ausrüstung Führer: Zweckmäßige, ordentliche Kleidung mit festem Schuhwerk, Handschuhe, Bodenarbeitsstick mit oder ohne Seil oder Gerte erlaubt

Anforderungen: Alle drei Gangarten, Halten, Rückwärtsrichten, Volten, Zirkel nach vorgegebener Aufgabe, die mit der Zeiteinteilung veröffentlicht wird

Bewertung: Harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben, genaue Ausführung der Aufgabenstellung, feine Kommunikation zwischen Führer und Pony, williges Mitarbeiten des Ponys, korrekte Ausrüstung

Jeder Aufgabenteil wird nach beobachtendem Richtverfahren mit Strafpunkten (ohne Dezimalstellen) bewertet. Die Aufgaben und Strafpunkte (z.B. für Aufgabe nicht korrekt am Punkt ausgeführt, falsche Gangart gewählt) werden im Anhang definiert.

Aufgabe nicht am Punkt ausgeführt – 1 Strafpunkt

Gangart falsch oder nicht ausgeführt – 1 Strafpunkt

Kein Aufrechterhalten der Gangart – 1 Strafpunkt

Verlaufen (Aufgabe vergessen) – 2 Strafpunkte (nur einmalig erlaubt, danach Ausschluss)

Strafpunkte werden addiert, wenn mehrere Abweichungen der Aufgabe vorliegen.

Zusätzlich wird für die gesamte Prüfung eine Stilnote für die Harmonie zwischen Pony und Führer von 0 – 10 (nur ganze Noten) vergeben. Dabei gilt folgendes Leitbild: „Das Pony und der Führende kommunizieren fein und harmonisch und es ist eine Freude dem Team zuzusehen“. Die Differenz dieser Note von 10 wird zu den Strafpunkten hinzugezählt.

Nenngeld 15 Euro

5. Riddenclass:

Sinn und Zweck: In der Sattelklasse werden die Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds den Richtern und dem Publikum präsentiert. Die Pferde sollen geeignet sein, einem Gastreiter zum Ausritt angeboten zu werden und diesem dabei ein sicheres und angenehmes Reitgefühl vermitteln.

Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds.

Zugelassene Reiter: alle Reiter, Mindestalter 12 Jahre, oder jüngere Reiter mit Befähigungsnachweis (Reitabzeichen RA5 oder ähnliches) die nicht in der First Ridden Klasse starten.

Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1, deutsche oder britische Turnierkleidung ist erwünscht.

Ausrüstung Pferd: gem. § I.6, Sattel (englische Sattelform), Zaumzeug mit Reithalfter und Trense (einfach oder doppelt gebrochen), Pelham (ein Zügelpaar mit Steg oder zwei Zügelpaare) oder Kandarenzäumung (Kandarengebiss mit Kinnkette und Unterlegtrense, zwei Zügelpaare); Hilfszügel aller Art und Beinschutz sind nicht zulässig.

Anforderungen:

Teil 1: Reiten im Pulk nach Weisung der Richter

Auf einem möglichst großen Platz (z.B. Springplatz) werden die Pferde im Pulk ohne festgelegte Reihenfolge in den drei Grundgangarten nach Weisung der Richter vorgestellt. Im Trab und Galopp wird das Tempo jeweils zugelegt und wieder eingefangen. Beurteilt werden Bewegungsqualität, Temperament und Rittigkeit des Pferdes. Bei zu großen Starterfeldern können mehrere Gruppen gebildet werden.

Teil 2: Einzelreiten nach Weisung der Richter

Die Richter überprüfen individuell ihren Eindruck über die Rittigkeit des Pferdes aus Teil 1 mit verschiedenen Aufgaben. Die Anforderungen sollen sich an den folgenden Aufgaben orientieren und max. 2 Minuten dauern:

Halten aus Trab

Auf beiden Händen aus dem Trab angaloppieren und zum Trab durchparieren

Im Galopp zulegen und Tempo einfangen

Halten, 3-6 Tritte Rückwärtsrichten, Halten

Nenngeld 15 Euro

6. Welsh Hunterspringen II:

Sinn und Zweck: Dieser Wettbewerb wurde im englischsprachigen Raum entwickelt und soll das Verhalten eines Jagdpferdes überprüfen und bewerten. Dazu wird auf einem Springplatz ein Parcours mit einfacher Linienführung und möglichst naturbelassenen Hindernissen aufgebaut, der von Reiter und Pferd möglichst harmonisch und gelassen gemeistert werden soll.

Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds

Zugelassene Reiter: Alle Reiter ab 12 Jahren oder jünger mit Befähigungsnachweis (RA 6 oder ähnliches)

Ausrüstung Reitpferd: gem. §§ I.6 und I.6.1

Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1, eine Gerte, Länge max. 75 cm (inkl. Schlag), Sporen Länge max. 4 cm

Anforderungen:

ca. 8 Sprünge, max. 80 cm hoch und weit

Nenngeld 15 Euro

7. Elementarspringen:

Sinn und Zweck: Reiter und Pferd werden an das Überwinden von Hindernissen und Parcoursabschnitten herangeführt. Ziel ist die Überprüfung des harmonischen Zusammenspiels von Reiter und Pferd über und zwischen den Sprüngen.

Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds

Zugelassene Reiter: Alle Reiter ab 8 Jahren oder jünger mit Befähigungsnachweis (RA7 oder ähnliches)

Ausrüstung Reitpferd: gem. §§ I.6 und I.6.1

Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1; eine Gerte, Länge max. 75 cm (inkl. Schlag), Sporen mit glatten Endflächen, Länge max. 4 cm

Anforderungen: 5 – 7 Aufgaben, darunter: Hindernisse max. 60 cm hoch, Trabstangen, Sprung aus dem Trab, In-Out, Übergänge an vorgegebener Stelle

Nenngeld 15 Euro

8. Freizeitreitergehorsamswettbewerb:

Sinn und Zweck: Die gestellten Aufgaben überprüfen den Gehorsam und das Vertrauen des Pferdes sowie das harmonische Zusammenspiel zwischen Pferd und Reiter.

Zugelassene Reiter: alle Reiter, Mindestalter 12 Jahre, oder jüngere Reiter mit Befähigungsnachweis (RA7 oder ähnliches)

Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds

Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1. für Junioren bis 18 Jahre wird ein Rückenprotektor bzw. eine Schutzweste empfohlen.

Ausrüstung Pferd: gem. §§ I.6 und I.6.1.

Anforderungen: Schwierigkeitsstufe III, Aufgaben werden mit dem Zeitplan auf der Homepage veröffentlicht

Je nach Anzahl der Nennungen, kann eine Gruppierung unter 16 Jahre und über 16 Jahre erfolgen.

Nenngeld 15 Euro

9. Gehorsamswettbewerb an der Hand:

Sinn und Zweck: Durch sinnvolle Beschäftigung mit jungen Pferden sollen Vertrauen und Gehorsam aufgebaut werden. Für ältere Pferde ist es eine Vorübung für den gerittenen Gehorsamsparcours.

Zugelassene Pferde: 3-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds

Zugelassene Führer: alle Führer, 6 Jahre und älter, Kinder von 6 bis 10 Jahren nur mit 4-jährig und älteren Welsh bis 137 cm Stockmaß

Ausrüstung Pferd: gem. §§ I.6 und I.6.3.

Ausrüstung Führer: gem. § I.5.3., Gerte erlaubt.

Anforderungen: Schwierigkeitsstufe II, Aufgaben werden mit dem Zeitplan auf der Homepage veröffentlicht

Je nach Anzahl der Nennungen kann eine Gruppierung unter 16 Jahren und über 16 Jahren stattfinden.

Nenngeld 15 Euro

10. Gehorsamswettbewerb an der Hand mit Führzügelkind:

Sinn und Zweck: Für Kind und Pony ist der Gehorsamsparcours eine Abwechslung im Reitunterricht, die viel Spaß macht. Das Kind gewinnt Vertrauen und verliert die Angst vor unbekannten Hindernissen.

Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere Welsh Ponys und Welsh-Partbreds bis 137 cm

Zugelassene Reiter: Alle Kinder im Alter von 5 bis 10 Jahren, die an keinem weiteren nicht geführten Wettbewerb teilnehmen.

Zugelassene Führer: alle Personen, 16 Jahre und älter Ausrüstung Pferd Sattel oder Sattelkissen, Trensenzaum mit Reithalfter und Trense (einfach oder doppelt gebrochen).

Die Führleine wird hinten in das Reithalfter eingeschnallt. Beinschutz ist zulässig,

Hilfszügel aller Art sind nicht zulässig.

Ausrüstung Reiter: gut sitzender Sicherheitsreithelm mit Dreipunktbefestigung, sonst zweckmässige Reitkleidung in Abstimmung mit dem Führer. Gerte und Sporen sind nicht erlaubt.

Ausrüstung Führer: gem. § 1.5.3 in Harmonie mit dem Reiter.

Anforderungen: 6 geeignete Aufgaben aus der Aufgabensammlung Stufe I.

Möglichst eigenständiges Reiten des Kindes unter Kontrolle des Führers, der mit lose durchhängender Führleine nebenher geht.

Bewertung: harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben, ausbalancierter Sitz und Einwirkung des Reiters, Rittigkeit und williges Mitarbeiten des Ponys, Zusammenpassen von Reiter und Pony, korrekte Ausrüstung

Die 3. Verweigerung oder der erste Sturz von Pferd und/oder Reiter führen zum Ausschluss.

Es wird eine Gesamtnote von 0 bis 10 unter Berücksichtigung der vorgenannten Kriterien vergeben,

Dezimalstelle ist zulässig. Hindernisfehler und Ungehorsam ergeben keinen Abzüge, fließen jedoch in die Notenfindung ein.

Die verlangten Aufgaben sind spätestens mit Bekanntgabe des Zeitplans zu nennen.

Nenngeld 15 Euro

11. Hobby Horsing Hindernis Parcours

Ohne Altersbeschränkung, eigenes Steckenpferd muss mitgebracht werden

Nenngeld 5 Euro

Pro Prüfung sind jeweils 5 Nennungen erforderlich

Wenn bei Prüfung 4 und 5 weniger als 5 Nennungen erfolgen, behält sich der Veranstalter vor, diese beiden Prüfungen zusammenzulegen.

Keine Stuten mit Fohlen bei Fuß.

Hier gehts zum Nennungsformular

und zur Ausschreibung.