Ausschreibung für den IG Welsh Sportsday der Regionalgruppe Hessen
Datum: 02. Juni 2024
Veranstaltungsort: Kastanienhof, Untere Grundstr. 3, 36 304 in Alsfeld-Eifa
Veranstalter: IG Welsh RG Hessen
Nennungen an: Gitta Berg
Am Brombach 6
64658 Fürth
Tel. 0172 6212984
E-Mail: igwelsh-rghessen@mail.de
Turnierleitung: Gitta Berg, Claudia Hoffarth
Richterinnen: Beate Harms, Caroline Klose
Nennschluss: 13.05.2024
Nachnennungen können nicht berücksichtigt werden.
Nenngebühren: Nenngelder sind bis zum Nennschluss auf das Konto der IG Welsh, IBAN:
DE 69 5139 0000 0018 2584 04 zu zahlen. Nur dann kann gestartet werden!
Nennformulare bitte hier herunterladen.
Sonstiges:
● Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.
● Eine gültige Tierhaftpflichtversicherung ist Teilnahmevoraussetzung und wird mit eingereichter unterschriebener Nennung als vorhanden vorausgesetzt.
● Das Mitführen des Pferdepasses ist Pflicht.
● Der Nennung ist eine Kopie des Abstammungsnachweises beizufügen. Der Veranstalter behält sich Pferdekontrollen vor.
● Eine Unfallversicherung ist angeraten.
● Kopfnummern sind mitzubringen und gut sichtbar zu tragen.
● Die Zeiteinteilung wird ca. 1 Woche vor der Veranstaltung auf der Seite der IG Welsh online veröffentlicht.
● Influenza- und Herpes-Impfung wird empfohlen.
● Mit Abgabe der Nennung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass er ggf. fotografiert wird und die Fotos veröffentlicht werden.
● Startberechtigt ist die Person, die eine gültige Nennung und die Nenngebühr bis zum Nennschluss abgegeben und bezahlt hat.
● Spätestens 1h vor dem Prüfungsbeginn muss der Teilnehmer an der Meldestelle seine Startbereitschaft erklärt haben.
● Jedes Pony darf nur 1x/Prüfung gestartet werden, außer in den Prüfungen 1,2,3. Insgesamt darf ein Pony max. in 5 Prüfungen starten, davon höchstens 3 gerittene Prüfungen.
● Pro Prüfung sind jeweils 5 Nennungen erforderlich
● Wenn bei Prüfung 4 und 5 weniger als 5 Nennungen erfolgen, behält sich der Veranstalter vor, diese beiden Prüfungen zusammenzulegen.
● Keine Stuten mit Fohlen bei Fuß.
1. Führzügelklasse:
Sinn und Zweck: Durch die Führzügelklasse kann das Kind zeigen, dass es schon frühzeitig mit dem Pony vertraut gemacht worden ist, den Umgang mit ihm gelernt und die nötigen reiterlichen Grundlagen und Fertigkeiten erworben hat. Da ein Erwachsener das Pony führt, wird dem Kind mehr Sicherheit gegeben. Die Angst vor einem öffentlichen Auftritt in fremderUmgebung oder vor plötzlichen Unarten seines Ponys wird ihm genommen.
Zugelassene Pferde: Welsh Ponys und Welsh-Partbreds, 4-jährig und älter bis Stm. 137 cm
Zugelassene Reiter: Alle Kinder im Alter von 3 bis 9 Jahren, die an keiner weiteren nicht-geführten Prüfung teilnehmen
Zugelassene Führer: Alle Personen ab 16 Jahren
Ausrüstung Pferd: gem. § I.6, Sattel (englische Sattelform) oder Sattelkissen, Trensenzaum mit Reithalfter und Trense (einfach oder doppelt gebrochen). Die Führleine wird hinten in das Reithalfter eingeschnallt. Hilfszügel aller Art und Beinschutz sind nicht zulässig.
Ausrüstung Reiter: gemäß § I.5.1, in Harmonie mit dem Führer; deutsche oder britische Turnierkleidung ist erwünscht. Gerte und Sporen sind nicht erlaubt.
Ausrüstung Führer: beliebig, jedoch in Harmonie mit dem Reiter. Erwünscht ist für Damen: Kostüm, Kleid oder Rock/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe. Herren: Anzug mit Melone/Hut oder Jodpurhose/Hose mit Jacke, Hut und Handschuhe.
Anforderungen: Möglichst eigenständiges Reiten des Kindes unter Kontrolle des Führers, der mit lose durchhängender Führleine nebenher läuft, nach Weisung der Richter.
Folgende Aufgaben sollen verlangt werden:
● Trennen von der Abteilung, Reiten von Wendungen
● Reiten im Schritt und Trab (im Aussitzen und Leichttraben)
● Selbständiges Antraben und Durchparieren
Nenngeld: 15 Euro
2. First Ridden:
Sinn und Zweck: Die First Ridden Klasse ist für Kinder, die dem Führzügelalter entwachsen sind, an einer Sattelklasse aber noch nicht sinnvoll teilnehmen können.
Zugelassene Pferde: Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds 4-jährig und älter
Zugelassene Reiter: alle Kinder im Alter bis 14 Jahren, die nicht in der Führzügelklasse starten.
Ausrüstung Pferd: gem. § I.6, Sattel (englische Sattelform) oder Sattelkissen, Trensenzaum mit Reithalfter und Trense (einfach oder doppelt gebrochen), Hilfszügel aller Art und Beinschutz sind nicht zulässig.
Ausrüstung Reiter: gemäß § I.5.1; deutsche oder britische Turnierkleidung ist erwünscht; Gerte max. 120 cm inkl. Schlag) ; Sporen sind nicht zulässig.
Anforderungen:
1. Teil: Reiten in der Abteilung nach Weisung der Richter im Schritt und Trab auf beiden Händen; Galoppieren nicht erlaubt!
2. Teil: Reiten einer Einzelaufgabe nach Weisung der Richter; selbständiges Reiten mit Angaloppieren und Durchparieren auf beiden Händen.
Nenngeld: 15 Euro
3. Junior Handling:
Sinn und Zweck: Beim Junior Handling sollen die Kinder und Jugendlichen das korrekte Vorführen ihres gut vorbereiteten und herausgebrachten Welsh zeigen.
Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds, Hengste sind nicht zugelassen.
Zugelassene Vorführer: alle Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren, Kinder von 6 bis 8 Jahren nur mit Welsh bis 137 cm Stockmaß
Ausrüstung Pferd: Schauhalfter oder Trensenzaum mit Reithalfter und Trensengebiss, Zügelenden offen, Bandagen/Gamaschen sind nicht erlaubt.
Ausrüstung Vorführer: gem. § I.5.3. Vorführkleidung ist erwünscht, Gerte erlaubt.
Anforderungen: Das Pferd wird an der Hand im Schritt in der Gruppe und einzeln im Trab vorgestellt, es erfolgt eine offene Aufstellung vor den Richtern, wobei zusätzlich die Sektion, das Alter und die Abstammung des Pferdes genannt werden.
Nenngeld: 15 Euro
4. Semi Senior Handling:
Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds.
Zugelassene Vorführer: alle Jugendlichen ab 17 Jahren bis Erwachsene, einschließlich 45 Jahren
Nenngeld: 15 Euro
5. Senior Handling:
Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds.
Zugelassene Vorführer: Erwachsene von 46 – 99 Jahren
Nenngeld: 15 Euro
6. Ridden Class:
Sinn und Zweck: In der Sattelklasse werden die Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh- Partbreds den Richtern und dem Publikum präsentiert. Die Pferde sollen geeignet sein, einem Gastreiter zum Ausritt angeboten zu werden und diesem dabei ein sicheres und angenehmes Reitgefühl vermitteln.
Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds.
Zugelassene Reiter: alle Reiter, Mindestalter 12 Jahre, oder jüngere Reiter mit Befähigungsnachweis (Reitabzeichen RA5 oder ähnliches), die nicht in der First Ridden Klasse starten.
Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1, deutsche oder britische Turnierkleidung ist erwünscht.
Ausrüstung Pferd: gem. § I.6, Sattel (englische Sattelform), Zaumzeug mit Reithalfter und Trense (einfach oder doppelt gebrochen), Pelham (ein Zügelpaar mit Steg oder zwei Zügelpaare) oder Kandarenzäumung (Kandarengebiss mit Kinnkette und Unterlegtrense, zwei Zügelpaare); Hilfszügel aller Art und Beinschutz sind nicht zulässig.
Anforderungen:
Teil 1: Reiten im Pulk nach Weisung der Richter
Auf einem möglichst großen Platz (z. B. Springplatz) werden die Pferde im Pulk ohne festgelegte Reihenfolge in den drei Grundgangarten nach Weisung der Richter vorgestellt. Im Trab und Galopp wird das Tempo jeweils zugelegt und wieder eingefangen. Beurteilt werden Bewegungsqualität, Temperament und Rittigkeit des Pferdes. Bei zu großen Starterfeldern können mehrere Gruppen gebildet werden.
Teil 2: Einzelreiten nach Weisung der Richter
Die Richter überprüfen individuell ihren Eindruck über die Rittigkeit des Pferdes aus Teil 1 mit verschiedenen Aufgaben. Die Anforderungen sollen sich an den folgenden Aufgaben orientieren und max. 2 Minuten dauern:
● Halten aus Trab
● Auf beiden Händen aus dem Trab angaloppieren und zum Trab durchparieren
● Im Galopp zulegen und Tempo einfangen
● Halten, 3 – 6 Tritte Rückwärtsrichten, Halten
Nenngeld: 15 Euro
7. Welsh Hunterspringen II:
Sinn und Zweck: Dieser Wettbewerb wurde im englischsprachigen Raum entwickelt und soll das Verhalten eines Jagdpferdes überprüfen und bewerten. Dazu wird auf einem Springplatz ein Parcours mit einfacher Linienführung und möglichst naturbelassenen Hindernissen aufgebaut, der von Reiter und Pferd möglichst harmonisch und gelassen gemeistert werden soll.
Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds
Zugelassene Reiter: Alle Reiter ab 12 Jahren oder jünger mit Befähigungsnachweis (RA 6 oder ähnliches)
Ausrüstung Reitpferd: gem. §§ I.6 und I.6.1
Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1, eine Gerte, Länge max. 75 cm (inkl. Schlag), Sporenlänge max. 4 cm
Anforderungen: ca. 8 Sprünge, max. 80 cm hoch und weit
Nenngeld: 15 Euro
8. Elementarspringen:
Sinn und Zweck: Reiter und Pferd werden an das Überwinden von Hindernissen und Parcoursabschnitten herangeführt. Ziel ist die Überprüfung des harmonischen Zusammenspiels von Reiter und Pferd über und zwischen den Sprüngen.
Zugelassene Pferde: 5-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds
Zugelassene Reiter: Alle Reiter ab 8 Jahren oder jünger mit Befähigungsnachweis (RA7 oder ähnliches)
Ausrüstung Reitpferd: gem. §§ I.6 und I.6.1
Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1; eine Gerte, Länge max. 75 cm (inkl. Schlag), Sporen mit glatten Endflächen, Länge max. 4 cm
Anforderungen: 5 – 7 Aufgaben, darunter: Hindernisse max. 60 cm hoch, Trabstangen, Sprung aus dem Trab, In-Out, Übergänge an vorgegebener Stelle
Nenngeld: 15 Euro
9. Freizeitreitergehorsamswettbewerb:
Sinn und Zweck: Die gestellten Aufgaben überprüfen den Gehorsam und das Vertrauen des Pferdes sowie das harmonische Zusammenspiel zwischen Pferd und Reiter.
Zugelassene Reiter: alle Reiter, Mindestalter 12 Jahre, oder jüngere Reiter mit Befähigungsnachweis (RA7 oder ähnliches)
Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds
Ausrüstung Reiter: gem. § I.5.1. für Junioren bis 18 Jahre wird ein Rückenprotektor bzw. eine Schutzweste empfohlen.
Ausrüstung Pferd: gem. §§ I.6 und I.6.1. Anforderungen: Schwierigkeitsstufe III, Aufgaben werden mit dem Zeitplan auf der Homepage veröffentlicht
Nenngeld: 15 Euro
10. Gehorsamswettbewerb an der Hand:
Sinn und Zweck: Durch sinnvolle Beschäftigung mit jungen Pferden sollen Vertrauen und Gehorsam aufgebaut werden. Für ältere Pferde ist es eine Vorübung für den gerittenen Gehorsamsparcours.
Zugelassene Pferde: 3-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds
Zugelassene Führer: alle Führer, 6 Jahre und älter, Kinder von 6 bis 10 Jahren nur mit 4-jährig und älteren Welsh bis 137 cm Stockmaß
Ausrüstung Pferd: gem. §§ I.6 und I.6.3. Ausrüstung Führer: gem. § I.5.3., Gerte erlaubt.
Anforderungen: Schwierigkeitsstufe II, Aufgaben werden mit dem Zeitplan auf der Homepage veröffentlicht
Nenngeld: 15 Euro
11. Jump and Run:
Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds
Zugelassene Reiter: alle Reiter, 8 Jahre und älter, Kinder von 8 bis 10 Jahren nur mit 4-jährig und älteren Welsh bis 137 cm Stockmaß
Aufgabe: jede Stafette besteht aus einem Läufer und einem Teilnehmer mit Pony. Der Teilnehmer mit Pony reitet einen Parcours (6 Hindernisse, ca 50 cm hoch). Nach Durchreiten der Ziellinie übergibt er die Reitgerte an den Läufer, der den gleichen Parcours noch einmal zu Fuß überwinden muss. Gewertet wird die Zeit vom Durchreiten der Startlinie durch den Reiter bis zum Überqueren der Ziellinie durch den Läufer. Für jeden Abwurf werden 5 Strafsekunden angerechnet.
Nenngeld: 10 Euro pro Stafette
12. Langzügelwettbewerb:
Zugelassene Pferde: 4-jährige und ältere Welsh Ponys, Welsh Cobs und Welsh-Partbreds
Zugelassene Führer: alle Führer, 14 Jahre und älter
Ausrüstung Pferd: Trensenzaum mit einfach oder doppelt gebrochenem Gebiss, Gurt. Der Langzügel ist durch Ringe am Gurt zu führen, der Führer befindet sich seitlich auf Höhe der Hinterbeine oder mit Abstand seitlich hinter dem Pony.
Ausrüstung Führer: gem. § I.5.3., Gerte erlaubt, Junioren zusätzlich mit einem splittersicheren Reithelm mit 3-Punkt Befestigung.
Aufgaben werden mit dem Zeitplan auf der Homepage veröffentlicht
Nenngeld: 15 Euro
13. Hobby Horsing Hindernis Parcours
Ohne Altersbeschränkung, eigenes Steckenpferd muss mitgebracht werden
Nenngeld: 5 Euro
Ausnahme: Nennungen auch am Sportsday möglich.
Nennformulare finden Sie auf der Seite der IG Welsh oder unter https://www.ig-welsh.de/wp-content/uploads/2019/04/Nennungsformular_2019_Formular-4-19.pdf