Veranstaltungsort: Gestüt Meisterhof, Familie Nutz 83317 Teisendorf, Ortsteil: Weildorf
Termin: 11. September 2022 endgültige Zeiteinteilung nach Nennschluss
Veranstalter: IG-Welsh e.V. Regionalgruppe Bayern und Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.
Richter: Frau Béatrice Zimmermann, Stv. ZL d. Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V. IG Richter noch nicht bekannt
Zugelassene Fohlen: – Welsh-Mountain-Ponys (Sektion A)
– Welsh-Ponys (Sektion B)
– Welsh-Ponys im Cob-Typ (Sektion C)
– Welsh-Cobs (Sektion D)
– Welsh-Partbreds (=Dt. Reitpony mit mind. 12,5% WelshBlutanteil)
Der Nachweis über den ausreichenden Blutanteil, muss vom Nenner schriftlich nachgewiesen werden, sofern sich dies nicht aus dem Abstammungsnachweis ersehen lässt.
Anforderungen:
Vorstellung des Fohlens mit der Mutterstute im Schritt und Trab auf Weisung der Richter.
Klasseneinteilung:
Einteilung nach Nennschluss Soweit auf Grund der Nennungszahlen möglich: Teilung nach Sektion und Geschlecht.
Nennungen an:
Rupert Nutz, Teisendorfer Straße 33
83317 Teisendorf Telefon: 08666/6283 Fax: 08666/928442 E-Mail: info@meisterhof-welsh.de
Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG
BLZ: 701 691 91, Konto: 314170
Betreff: Nenngeld 17. Fohlenchampionat
IBAN: DE24 7016 9191 0000 314170 BIC: GENODEF1TEI
Nenngeld:
je Fohlen 13,00 €
Nennschluss: 28. August 2022
Weitere Bestimmungen und Hinweise:
- Am 11.09.2022 findet vormittags, ebenfalls bei Familie Nutz, ein offizieller Fohlen- Registriertermin (mit der Möglichkeit der Stutbuchaufnahme, bitte um Voranmeldung, hierfür beim BZVKS) für alle vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen statt.
ACHTUNG: Welshfohlen die am Fohlenchampionat teilnehmen, werden in diesem Jahr wieder vormittags vom BZVKS registriert. - Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, Wettbewerbe oder Prüfungen zusammenzulegen, bzw. ausfallen zu lassen.
- Nennungen können nur angenommen werden, wenn vollständige Angaben zum vorgestellten Tier und der Abstammung vorliegen und das Nenngeld bezahlt ist.
- Nenngelder sind der Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen oder an o. g. Bankverbindung zu überweisen.
- Meldungen nach Nennschluss werden angenommen, jedoch wird eine Zusatzgebühr von 50% des Nenngeldes veranschlagt.
- Die Bewertung der Fohlen erfolgt durch ein Prämierungssystem.
- Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Regeln