Alpenländisches Welsh Fohlen-Championat

Veranstaltungsort: Gestüt Meisterhof, Familie Nutz 83317 Teisendorf, Ortsteil: Weildorf

Termin: 11. September 2022 endgültige Zeiteinteilung nach Nennschluss

Veranstalter: IG-Welsh e.V. Regionalgruppe Bayern und Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.

Richter: Frau Béatrice Zimmermann, Stv. ZL d. Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V. IG Richter noch nicht bekannt

Zugelassene Fohlen: – Welsh-Mountain-Ponys (Sektion A)

– Welsh-Ponys (Sektion B)

– Welsh-Ponys im Cob-Typ (Sektion C)

– Welsh-Cobs (Sektion D)

– Welsh-Partbreds (=Dt. Reitpony mit mind. 12,5% WelshBlutanteil)

Der Nachweis über den ausreichenden Blutanteil, muss vom Nenner schriftlich nachgewiesen werden, sofern sich dies nicht aus dem Abstammungsnachweis ersehen lässt.

Anforderungen:
Vorstellung des Fohlens mit der Mutterstute im Schritt und Trab auf Weisung der Richter.

Klasseneinteilung:
Einteilung nach Nennschluss Soweit auf Grund der Nennungszahlen möglich: Teilung nach Sektion und Geschlecht.

Nennungen an:
Rupert Nutz, Teisendorfer Straße 33
83317 Teisendorf Telefon: 08666/6283 Fax: 08666/928442 E-Mail: info@meisterhof-welsh.de
Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG
BLZ: 701 691 91, Konto: 314170
Betreff: Nenngeld 17. Fohlenchampionat
IBAN: DE24 7016 9191 0000 314170 BIC: GENODEF1TEI

Nenngeld:
je Fohlen 13,00 €

Nennschluss: 28. August 2022

Weitere Bestimmungen und Hinweise:

  • Am 11.09.2022 findet vormittags, ebenfalls bei Familie Nutz, ein offizieller Fohlen- Registriertermin (mit der Möglichkeit der Stutbuchaufnahme, bitte um Voranmeldung, hierfür beim BZVKS) für alle vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen statt.
    ACHTUNG: Welshfohlen die am Fohlenchampionat teilnehmen, werden in diesem Jahr wieder vormittags vom BZVKS registriert.
  • Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, Wettbewerbe oder Prüfungen zusammenzulegen, bzw. ausfallen zu lassen.
  • Nennungen können nur angenommen werden, wenn vollständige Angaben zum vorgestellten Tier und der Abstammung vorliegen und das Nenngeld bezahlt ist.
  • Nenngelder sind der Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen oder an o. g. Bankverbindung zu überweisen.
  • Meldungen nach Nennschluss werden angenommen, jedoch wird eine Zusatzgebühr von 50% des Nenngeldes veranschlagt.
  • Die Bewertung der Fohlen erfolgt durch ein Prämierungssystem.
  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Regeln