19. Alpenländisches Welsh Fohlen-Championat Ausschreibung
Veranstaltungsort: Gestüt Meisterhof, Familie Nutz, 83317 Teisendorf, Ortsteil: Weildorf
Termin: 01. September 2024, endgültige Zeiteinteilung nach Nennschluss
Veranstalter: IG-Welsh e.V. Regionalgruppe Bayern und Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.
Richter: Frau Beatrice Große-Freese, Staatlicher Zuchtleiterin Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V., Claudia Greßhörner
Zugelassene Fohlen:
– Welsh-Mountain-Ponys (Sektion A)
– Welsh-Ponys (Sektion B)
– Welsh-Ponys im Cob-Typ (Sektion C)
– Welsh-Cobs (Sektion D)
– Welsh-Partbreds (=Dt. Reitpony mit mind. 12,5% Welsh Blutanteil)
Der Nachweis über den ausreichenden Blutanteil, muss vom Nenner schriftlich nachgewiesen werden, sofern sich dies nicht aus dem Abstammungsnachweis ersehen lässt.
Anforderungen: Vorstellung des Fohlens mit der Mutterstute im Schritt und Trab auf Weisung der Richter
Klasseneinteilung: Einteilung nach Nennschluss soweit auf Grund der Nennungszahlen möglich: Teilung nach Sektion und Geschlecht
Nennungen an: Rupert Nutz, Teisendorfer Straße 33
83317 Teisendorf Telefon: 08666/6283
E-Mail: info@meisterhof-welsh.de
Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG
BLZ: 701 691 91, Konto: 314170
Betreff: Nenngeld 19. Fohlenchampionat
IBAN: DE24 7016 9191 0000 314170 BIC: GENODEF1TEI
Nenngeld: je Fohlen 13,00 €
Nennschluss: 18. August 2024
Weitere Bestimmungen und Hinweise:
– Am 01.09.2024 findet vormittags, ebenfalls bei Familie Nutz, ein offizieller Fohlenregistriertermin (mit der Möglichkeit der Stutbuchaufnahme, bitte um Voranmeldung, hierfür beim BZVKS) für alle vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen statt.
ACHTUNG: Welshfohlen die am Fohlenchampionat teilnehmen, werden in diesem Jahr wieder vormittags vom BZVKS registriert.
– Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, Wettbewerbe oder Prüfungen zusammenzulegen, bzw. ausfallen zu lassen.
– Nennungen können nur angenommen werden, wenn vollständige Angaben zum vorgestellten Tier und der Abstammung vorliegen und das Nenngeld bezahlt ist.
– Nenngelder sind der Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen oder an o. g. Bankverbindung zu überweisen.
- Meldungen nach Nennschluss werden angenommen, jedoch wird eine Zusatzgebühr von 50% des Nenngeldes veranschlagt.
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Die Bewertung der Fohlen erfolgt durch ein Prämierungssystem.
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Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Regeln