18. Alpenländisches Welsh Fohlen-Championat
Veranstaltungsort: Gestüt Meisterhof, Familie Nutz 83317 Teisendorf, Ortsteil: Weildorf
Termin: 17. September 2023; endgültige Zeiteinteilung nach Nennschluss
Veranstalter: IG-Welsh e.V. Regionalgruppe Bayern und Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.
Richter: Herr Rolf Bream-Baumann, Staatlicher Fachberater Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.
Ilka Rosenthal, Chery Cobs
Zugelassene Fohlen: Welsh-Mountain-Ponys (Sektion A), Welsh-Ponys (Sektion B), Welsh-Ponys im Cob-Typ (Sektion C), Welsh-Cobs (Sektion D), Welsh-Partbreds (=Dt. Reitpony mit mind. 12,5% Welsh Blutanteil)
Der Nachweis über den ausreichenden Blutanteil, muss vom Nenner schriftlich nachgewiesen werden, sofern sich dies nicht aus dem Abstammungsnachweis ersehen lässt.
Anforderungen: Vorstellung des Fohlens mit der Mutterstute im Schritt und Trab auf Weisung der Richter
Klasseneinteilung: Einteilung nach Nennschluss Soweit auf Grund der Nennungszahlen möglich: Teilung nach Sektion und Geschlecht
Nennungen an: Rupert Nutz, Teisendorfer Straße 33 83317 Teisendorf
Telefon: 08666/6283
E-Mail: info@meisterhof-welsh.de Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG
BLZ: 701 691 91, Konto: 314170
Betreff: Nenngeld 17. Fohlenchampionat
IBAN: DE24 7016 9191 0000 314170 BIC: GENODEF1TEI
Nenngeld: je Fohlen 13,00 € 03. September 2023f
Nennschluss: 03. September 2023
Weitere Bestimmungen und Hinweise:
- Am 17.09.2023 findet vormittags, ebenfalls bei Familie Nutz, ein offizieller Fohlen- Registriertermin (mit der Möglichkeit der Stutbuchaufnahme, bitte um Voranmeldung, hierfür beim BZVKS) für alle vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen statt.ACHTUNG: Welshfohlen die am Fohlenchampionat teilnehmen, werden in diesem Jahr wieder vormittags vom BZVKS registriert.
- Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, Wettbewerbe oder Prüfungen zusammenzulegen, bzw. ausfallen zu lassen.
- Nennungen können nur angenommen werden, wenn vollständige Angaben zum vorgestellten Tier und der Abstammung vorliegen und das Nenngeld bezahlt ist.
- Nenngelder sind der Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen oder an o. g. Bankverbindung zu überweisen.
- Meldungen nach Nennschluss werden angenommen, jedoch wird eine Zusatzgebühr von 50% des Nenngeldes veranschlagt.
- Die Bewertung der Fohlen erfolgt durch ein Prämierungssystem.
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Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Regeln