18. Alpenländisches Welsh Fohlen-Championat

18. Alpenländisches Welsh Fohlen-Championat

 

Veranstaltungsort: Gestüt Meisterhof, Familie Nutz 83317 Teisendorf, Ortsteil: Weildorf

Termin: 17. September 2023; endgültige Zeiteinteilung nach Nennschluss

Veranstalter: IG-Welsh e.V. Regionalgruppe Bayern und Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.

Richter: Herr Rolf Bream-Baumann, Staatlicher Fachberater Bayerischen Zuchtverbandes für Kleinpferde und Spezialpferderassen e. V.
Ilka Rosenthal, Chery Cobs

Zugelassene Fohlen: Welsh-Mountain-Ponys (Sektion A), Welsh-Ponys (Sektion B), Welsh-Ponys im Cob-Typ (Sektion C), Welsh-Cobs (Sektion D), Welsh-Partbreds (=Dt. Reitpony mit mind. 12,5% Welsh Blutanteil)

Der Nachweis über den ausreichenden Blutanteil, muss vom Nenner schriftlich nachgewiesen werden, sofern sich dies nicht aus dem Abstammungsnachweis ersehen lässt.

 

Anforderungen: Vorstellung des Fohlens mit der Mutterstute im Schritt und Trab auf Weisung der Richter

Klasseneinteilung: Einteilung nach Nennschluss Soweit auf Grund der Nennungszahlen möglich: Teilung nach Sektion und Geschlecht

Nennungen an: Rupert Nutz, Teisendorfer Straße 33 83317 Teisendorf
Telefon: 08666/6283
E-Mail: info@meisterhof-welsh.de Raiffeisenbank Rupertiwinkel eG
BLZ: 701 691 91, Konto: 314170
Betreff: Nenngeld 17. Fohlenchampionat
IBAN: DE24 7016 9191 0000 314170 BIC: GENODEF1TEI

Nenngeld: je Fohlen 13,00 € 03. September 2023f

Nennschluss: 03. September 2023

 

Weitere Bestimmungen und Hinweise:

  • Am 17.09.2023 findet vormittags, ebenfalls bei Familie Nutz, ein offizieller Fohlen- Registriertermin (mit der Möglichkeit der Stutbuchaufnahme, bitte um Voranmeldung, hierfür beim BZVKS) für alle vom Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V. betreuten Rassen statt.ACHTUNG: Welshfohlen die am Fohlenchampionat teilnehmen, werden in diesem Jahr wieder vormittags vom BZVKS registriert.
  • Je nach Nennungsergebnis behält sich der Veranstalter vor, Wettbewerbe oder Prüfungen zusammenzulegen, bzw. ausfallen zu lassen.
  • Nennungen können nur angenommen werden, wenn vollständige Angaben zum vorgestellten Tier und der Abstammung vorliegen und das Nenngeld bezahlt ist.
  • Nenngelder sind der Nennung als Verrechnungsscheck beizufügen oder an o. g. Bankverbindung zu überweisen.
  • Meldungen nach Nennschluss werden angenommen, jedoch wird eine Zusatzgebühr von 50% des Nenngeldes veranschlagt.
  • Die Bewertung der Fohlen erfolgt durch ein Prämierungssystem.
  • Es gelten die zum Zeitpunkt der Veranstaltung gültigen Corona-Regeln